Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle
unsere Vereinbarungen und Angebote.
1. Vertragsabschluß
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Preise
2.1 Umsatzsteuer wird in der jeweils am Tage der Rechnungsausstellung
geltenden Höhe gesondert berechnet.
2.2 Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag und sind nicht verbindlich
für weitere Bestellungen.
3. Lieferzeiten
3.1 Lieferzeiten gelten als ungefähr vereinbart, Fixtermine werden nicht
anerkannt. Die Lieferfrist ist eingehalten durch Anzeige der Versand bzw.
Abholbereitschaft.
3.2 Bei Anzeige der Abholbereitschaft ist der Besteller zur unverzüglichen
Abholung der Ware verpflichtet.
3.3 Verzögert sich die Lieferung durch Eintritt unabwendbarer Ereignisse
(z.B. Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Arbeitskampf - auch bei unseren
Vorlieferanten), so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird aus
gleichem Grunde die Lieferung unmöglich, werden wir von der
Lieferverpflichtung befreit. Tritt der Besteller unberechtigt zurück oder
verweigert er die Annahme der Ware oder kommt seiner Abholverpflichtung
trotz 7-tägiger Nachfristsetzung nicht nach, so sind wir berechtigt, die
Ware anderweitig zu veräußern. Die dadurch entstehenden Aufwendungen und
Schäden einschließlich eines Mindererlöses gehen zu Lasten des Bestellers.
3.4 Wir geraten nur in Verzug, wenn uns der Besteller schriftlich eine
Nachfrist von mindestens 14 Tagen ab vereinbartem oder verlängertem
Liefertermin setzt mit der Androhung, dass er nach diesem Termin die
Annahme verweigern werde. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der
Besteller vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Alle anderen Ansprüche
insbesondere auf Schadenersatz oder Minderung sind ausgeschlossen.
3.5 Befindet sich der Abnehmer mit Zahlungen im Verzuge oder gerät er in
Vermögensverfall, sind wir berechtigt, alle weiteren Lieferungen bis zur
Leistung einer angemessenen Sicherheit zu verweigern. Die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit
Auslieferung an den Spediteur auf den Abnehmer über. Verzögert sich die
Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erfolgt der
Gefahrübergang mit der Mitteilung der Versandbereitschaft.
4. Zahlungen
4.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Skontoabzug
jeweils ab Rechnungsdatum. Wird das Zahlungsziel überschritten, gerät der
Besteller ohne Mahnung in Verzug. Wir berechnen Verzugszinsen von 3% über
dem Bundesbankdiskontsatz, mindestens 7% p.a. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Alle Forderungen, auch solche,
aus Wechseln, werden sofort fällig.
4.2 Gegen unsere Forderungen kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren
vor, bis alle Forderungen gegen den Besteller, gleich aus welchem Grunde,
beglichen sind. Bei Einstellung laufender Rechnung gilt der
Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo.
5.2 Der Besteller darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Bei
Nichteinhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen, Vermögensverfall oder
sonstiger grober Vertragsverletzung, erlischt die Veräußerungsbefugnis des
Bestellers.
5.3 Der Besteller tritt uns die aus der Weiterveräußerung entstehenden
Ansprüche und Nebenrechte ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot
zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung des Kunden gilt die uns abgetretene
Forderung als zuletzt getilgt. Der Besteller ist zum Einzug der
abgetretenen Ansprüche im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese
Befugnis erlischt in den von 5.2, Satz 2 bezeichneten Fällen. Der
Besteller ist im übrigen zur Mitwirkung bei der Durchsetzung der Ansprüche
gegen den Kunden verpflichtet.
5.4 Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten freizugeben, soweit
ihr Wert die zu sichernden Gesamtforderungen um mehr als 20% über steigt.
Bei mehreren Sicherheiten steht uns die Auswahl frei.
6. Gewährleistung
6.1 Der Besteller ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware zu
untersuchen, auch wenn sie verpackt ist
6.2 Offene Mängel müssen innerhalb von 3 Kalendertagen nach Eingang gerügt
werden, verdeckte Mängel eine Woche nach Feststellung, spätestens bis zum
Ablauf der Liefersaison. Die Mängelrüge muß schriftlich erhoben werden und
die Beanstandung in nachprüfbarer Weise bezeichnen.
6.3 Geringe Abweichungen in Ausführung und Farbe liegen im Rahmen des
Vertrages. Im übrigen liefern wir bei begründeter Mängelrüge nach unserer
Wahl kostenlos Ersatz, verbessern die beanstandete Ware nach oder erteilen
Gutschrift. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen. Die
Rücksendung beanstandeter Ware durch den Besteller bedarf unserer
vorherigen Zustimmung. Ist die Mängelrüge begründet, werden die Kosten für
den günstigsten Frachtweg ersetzt. Unfreie Sendungen werden nicht
entgegengenommen.
7. Recht / Gerichtsstand
7.1 Für sämtliche uns erteilten Aufträge gilt deutsches Recht. Im
Verhältnis zu ausländischen Bestellern wird die Anwendung der einheitlichen
internationalen Kaufgesetze vom 12.07.1973 ausgeschlossen. Bei
unterschiedlicher Sprache der Vertragsurkunden ist maßgeblich die deutsche
Fassung.
7.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist
Rheda-Wiedenbrück.
7.3 Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise ungültig sein, so
berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. die übrigen Teile
solcher Klauseln nicht. Es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung.
7.4 Eine von den vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
abweichende Regelung gilt nur dann als wirksam vereinbart, soweit sie von
uns schriftlich bestätigt ist.