Lieferungs- und Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Vereinbarungen und Angebote.
1. Vertragsabschluß
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Preise
2.1 Umsatzsteuer wird in der jeweils am Tage der Rechnungsausstellung geltenden Höhe gesondert berechnet.
2.2 Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag und sind nicht verbindlich für weitere Bestellungen.
3. Lieferzeiten
3.1 Lieferzeiten gelten als ungefähr vereinbart, Fixtermine werden nicht anerkannt. Die Lieferfrist ist eingehalten durch Anzeige der Versand bzw. Abholbereitschaft.
3.2 Bei Anzeige der Abholbereitschaft ist der Besteller zur unverzüglichen Abholung der Ware verpflichtet.
3.3 Verzögert sich die Lieferung durch Eintritt unabwendbarer Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Arbeitskampf - auch bei unseren Vorlieferanten), so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird aus gleichem Grunde die Lieferung unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung befreit. Tritt der Besteller unberechtigt zurück oder verweigert er die Annahme der Ware oder kommt seiner Abholverpflichtung trotz 7-tägiger Nachfristsetzung nicht nach, so sind wir berechtigt, die Ware anderweitig zu veräußern. Die dadurch entstehenden Aufwendungen und Schäden einschließlich eines Mindererlöses gehen zu Lasten des Bestellers.
3.4 Wir geraten nur in Verzug, wenn uns der Besteller schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen ab vereinbartem oder verlängertem Liefertermin setzt mit der Androhung, dass er nach diesem Termin die Annahme verweigern werde. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Alle anderen Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz oder Minderung sind ausgeschlossen.
3.5 Befindet sich der Abnehmer mit Zahlungen im Verzuge oder gerät er in Vermögensverfall, sind wir berechtigt, alle weiteren Lieferungen bis zur Leistung einer angemessenen Sicherheit zu verweigern. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Auslieferung an den Spediteur auf den Abnehmer über. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erfolgt der Gefahrübergang mit der Mitteilung der Versandbereitschaft.
4. Zahlungen
4.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Skontoabzug jeweils ab Rechnungsdatum. Wird das Zahlungsziel überschritten, gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Wir berechnen Verzugszinsen von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz, mindestens 7% p.a. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Alle Forderungen, auch solche, aus Wechseln, werden sofort fällig.
4.2 Gegen unsere Forderungen kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen gegen den Besteller, gleich aus welchem Grunde, beglichen sind. Bei Einstellung laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo.
5.2 Der Besteller darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Bei Nichteinhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen, Vermögensverfall oder sonstiger grober Vertragsverletzung, erlischt die Veräußerungsbefugnis des Bestellers.
5.3 Der Besteller tritt uns die aus der Weiterveräußerung entstehenden Ansprüche und Nebenrechte ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung des Kunden gilt die uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Ansprüche im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den von 5.2, Satz 2 bezeichneten Fällen. Der Besteller ist im übrigen zur Mitwirkung bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen den Kunden verpflichtet.
5.4 Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Gesamtforderungen um mehr als 20% über steigt. Bei mehreren Sicherheiten steht uns die Auswahl frei.
6. Gewährleistung
6.1 Der Besteller ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware zu untersuchen, auch wenn sie verpackt ist
6.2 Offene Mängel müssen innerhalb von 3 Kalendertagen nach Eingang gerügt werden, verdeckte Mängel eine Woche nach Feststellung, spätestens bis zum Ablauf der Liefersaison. Die Mängelrüge muß schriftlich erhoben werden und die Beanstandung in nachprüfbarer Weise bezeichnen.
6.3 Geringe Abweichungen in Ausführung und Farbe liegen im Rahmen des Vertrages. Im übrigen liefern wir bei begründeter Mängelrüge nach unserer Wahl kostenlos Ersatz, verbessern die beanstandete Ware nach oder erteilen Gutschrift. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Rücksendung beanstandeter Ware durch den Besteller bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Ist die Mängelrüge begründet, werden die Kosten für den günstigsten Frachtweg ersetzt. Unfreie Sendungen werden nicht entgegengenommen.
7. Recht / Gerichtsstand
7.1 Für sämtliche uns erteilten Aufträge gilt deutsches Recht. Im Verhältnis zu ausländischen Bestellern wird die Anwendung der einheitlichen internationalen Kaufgesetze vom 12.07.1973 ausgeschlossen. Bei unterschiedlicher Sprache der Vertragsurkunden ist maßgeblich die deutsche Fassung.
7.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rheda-Wiedenbrück.
7.3 Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. die übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung.
7.4 Eine von den vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Regelung gilt nur dann als wirksam vereinbart, soweit sie von uns schriftlich bestätigt ist.